GUTE TATEN!
Helfen Sie helfen!
Die Stiftung lebt vom Engagement ihrer Förderer, sie erhält keine öffentlichen Mittel. Sie haben drei Möglichkeiten mitzumachen:
Fördermitglied im Verein zur Förderung der Marianne Strauß Stiftung
Erbschaften an die Stiftung
Spenden
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ENGAGEMENT
Leisten Sie Mithilfe in der Stiftung!
Seit 1984 lebt die Stiftung von der Mithilfe vieler, die Fälle betreuen oder der Stiftung in anderer Weise helfen, ihre Aufgaben zu erfüllen. Freie Mitarbeiterinnen bearbeiten Hilfsfälle, helfen im Finanzwesen, organisieren Veranstaltungen und vieles mehr. Helfen Sie mit, erleben Sie unmittelbar die Arbeit der Stiftung.
TEL 089 29 49 67
FAX 089 29 73 94
e-mail info@msshilft.de
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FÖRDERVEREIN
Werden Sie Fördermitglied!
Der Verein zur Förderung der Marianne Strauß Stiftung unterstützt die Stiftung seit 1984. Mit einem Mindestbeitrag von 50.- € jährlich können Sie Fördermitglied werden.
Vorteile:
Sie unterstützen die Stiftung dauerhaft
Sie werden jährlich über die Tätigkeit der Stiftung informiert
Sie werden zu Veranstaltungen der Stiftung eingeladen
Der Mitgliedsbeitrag ist steuerlich absetzbar.
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ERBSCHAFTEN
Lassen Sie Ihr Vermögen dauerhaft Gutes tun!
Schon fast 50 Spender haben sich entschlossen, der Stiftung ihr Vermögen teilweise oder ganz zu vererben. So stammt z.B. das Büro der Stiftung aus den Mitteln einer Erbschaft, die Erblasserin sorgt damit für immer dafür, dass die Stiftung ihre Aufgabe im bewährten Umfang erfüllen kann.
Es gibt vorzügliche Möglichkeiten, über den eigenen Tode hinaus Gutes tun zu können. So kann man z.B. die Stiftung verpflichten, mit den vererbten Mitteln einen bestimmten Zweck, z. B. für krebskranke Kinder oder Unfallopfer, zu verfolgen. Auch steuerlich ist dies hochinteressant, da für die so guten Zwecken gewidmeten Vermögen keine Erbschafts- und später für die Erträgnisse auch keine Einkommensteuer anfällt. Lassen Sie uns darüber sprechen.
Der Stiftungsvorstand freut sich über Ihr Interesse: vorstand@msshilft.de oder über das Büro der Stiftung.
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SPENDEN
Hilfe durch Spenden!
Spenden an die Stiftung sind steuerlich absetzbar. Sie erhalten für jede Spende einen Dankbrief des Stiftungsvorstands sowie eine Spendenquittung.
Die Stiftung lebt seit Beginn im Jahr 1984 von Spenden, sie erhält keine öffentlichen Mittel. Unterstützen Sie die Stiftung mit ihrer Spende, die ohne Abzug in vollem Umfang an Hilfsfälle weitergegeben wird.
Spendenkonto 34 34 34 34
Stadtsparkasse München
BLZ 701 500 00
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ICH BRAUCHE HILFE!
Wann wird gefördert?
Die Marianne Strauß Stiftung hat ihren Förderungsschwerpunkt in Bayern. In vielen Fällen haben wir bereits geholfen!
Die Bedürftigkeit der Personen muß mittels Originalbelegen, Sozialberichten entsprechender Organisationen, etc. nachgewiesen sein. Gegebenenfalls erfolgen Hausbesuche. Eigene Mittel der Antragsteller müssen nach Kräften eingesetzt werden. Dazu zählen auch mögliche Sach- oder Arbeitsleistungen. Die Marianne Strauß Stfitung kann keine Schulden oder Rechtsanwalts-und Arztkosten übernehmen.
Hilfeleistungen, die der Gesetzgeber oder Dritte anbieten, müssen vor einer Förderung durch die Stiftung ausgeschöpft sein.
Die Gesamtfinanzierung eines Projektes muß nachhaltig gesichert sein.
Die Fördermittel müssen von den Bedachten zweckgebunden eingesetzt werden. Entsprechende Nachweise sind zu erbringen.
Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel besteht nicht. Unterstützungen können also gewährt werden: wenn Menschen (unverschuldet) in Not geraten sind
In Härtefällen, wo gesetzliche oder andere Hilfen nicht, nicht ausreichend, oder nicht rechtzeitig geleistet werden.



