BUßGELDSPENDE

Bußgeldspende durch die Zuweisung gerichtlicher Auflagen

Neben der traditionellen Spende ist auch eine Zuweisung von Geldauflagen an die Marianne Strauß Stiftung möglich. Als Strafrichter und Staatsanwalt können Sie dazu beitragen Menschen in Bayern zu unterstützen, die unverschuldet in eine Notlage geraten sind. Geldauflagen sind ein Zeichen für Ihr Vertrauen in unsere Arbeit. Dafür danken wir Ihnen herzlich!

Wir erfüllen zuverlässig und transparent alle Voraussetzungen, die für Sie und die Zuweisung einer Geldauflage wichtig sind: 

  • Die Verwaltung der Geldauflagen erfolgt durch eine in diesem Bereich erfahrene Mitarbeiterin.
  • Wir halten alle Melde- und Berichtspflichten pünktlich ein.
  • An Zahler von Geldauflagen stellen wir ordnungsgemäß keine Zuwendungsbescheinigungen aus.

INHALTE

Spendenkonto
Empfänger:
Marianne Strauß Stiftung
IBAN: DE 30 7015 0000 1000 5065 17
BIC: SSKMDEMM

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